AGBs
mit dem Entrichten des Eintritts werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie dem Aushang am Eingang bzw. an der Kasse. Das Entrichten des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz.
Alle Attraktionen dürfen ausschließlich ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Einige Attraktionen sind nicht im Eintrittspreis enthalten – die jeweiligen Preise können den aktuellen Flyern entnommen werden. Die zusätzlichen Hinweise an den Attraktionen sind zu beachten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unachtsamkeit und unsachgemäßer Nutzung der Einrichtung haften Sie für entstandene Schäden an der Einrichtung oder an anderen Gästen. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Betreiber übernimmt keine Betreuungs-/ Aufsichtspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei den Eltern/Begleitpersonen und kann unter keinen Umständen auf den Betreiber übertragen werden. Die Eltern/Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, ihrer Betreuungspflicht tatsächlich nachzugehen.
Kinder ab 7 Jahren dürfen die Halle ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen, falls von den Erziehungsberechtigten eine entsprechende unterschiebene Erlaubnisbescheinigung hinterlegt wurde. Auch in diesem Fall übernimmt der Betreiber keine Aufsichtspflicht. Kinder unter 7 Jahren können die Halle nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Erwachsenen Personen ohne Begleitung eines Kindes ist der Eintritt untersagt.
Aus Sicherheits- und Hygienegründen dürfen alle Spielgeräte ausschließlich mit Socken betreten werden. Die einzigen Ausnahmen stellen das Bötchen-Becken (barfuß) und der Hochseilgarten (Schuhe) dar. Um die Verletzungsgefahr zu minimieren werden Stoppersocken empfohlen. Sollten Sie Socken benötigen, erhalten Sie diese günstig an der Kasse. Speisen / Getränke, eigenes Spielzeug, Feuerzeuge und Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mit auf die Spielfläche genommen werden. Kaugummis sind ebenfalls aus Sicherheits- (verschlucken) und Hygienegründen in der gesamten Halle untersagt.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Spielregeln oder Nichtbeachten der Anweisungen, droht Hallenverbot. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet. Der Betreiber hält sich ebenfalls das Recht vor, Personen, deren Zustand bedenklich erscheint (alkoholisiert, ansteckende Krankheit, offene Wunden etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Das Mitbringen von Geburtstagskuchen, Süßigkeiten, kalten Snacks und Getränken ist gestattet. Warme Speisen, jene die üblicherweise warm verzehrt werden sowie die Belieferung durch Fremdfirmen sind nicht gestattet. Abfälle die aus selbst mitgebrachten Speisen resultieren (Verpackung/Speisereste) sind wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen. Eine Entsorgung dieser Utensilien vor Ort hat Hallenverbot zur Folge.
Um Beschädigungen und Verletzungen vorzubeugen ist das Tragen von Schmuck und Kleidung mit außenliegenden Knöpfen/Reißverschlüssen, Bändern/Kordeln oder sonstigen potentiellen Schlingen/Fangstellen auf den Spielflächen untersagt.
Die gesamte Halle ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Das Rauchen ist daher in allen Hallenteilen untersagt und ausschließlich auf der Terrasse gestattet. Missachtung kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Die Benutzung der Schließfächer geschieht auf eigenes Risiko. Eine Nutzung der Fächer über Nacht ist nicht gestattet. Der Inhalt wird nach der Hallenschließung entfernt. Für abhanden gekommene Utensilien übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und nach der Verwahrungsfrist je nach Zustand gespendet oder entsorgt.
Die Benutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Diese werden weder bewacht, noch ist der Betreiber verpflichtet diese zu warten.
Bei pressebedingten oder gewerblichen Aufnahmen bedarf das Fotografieren einer Genehmigung durch den Betreiber. Während des Betriebes werden vom Betreiber u.U. Fotos erstellt, die zu Werbezwecken im Internet, zu Werbeanzeigen und in Prospekten veröffentlicht werden. Sofern keine Veröffentlichung von Fotos mit Ihrer Präsenz erwünscht ist, informieren Sie uns bitte möglichst schon beim Eintritt.
Ausgeliehene Gegenstände sind vor Verlassen der Halle wieder an der Kasse abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. In diesem Fall behält sich der Betreiber das Recht vor, das abgegebene Pfand bis zur Erstattung der Ersatzzahlung einzubehalten.
Unfälle sind unbedingt vor Verlassen der Halle zu melden, da eine Haftung ansonsten ausgeschlossen ist.
Sowohl die Gastronomie, wie auch der Spielbereich werden 24 Std videoüberwacht.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Die Gültigkeit von Gutscheinen und Freikarten endet im Rahmen der rechtlich vorgeschriebenen Frist, sofern vom Betreiber nicht anders vermerkt.
Der allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.
Und jetzt viel Spaß
auf KiKi IslandKißmer´s Kinderparadies